Allgemeine Geschäfts­bedingungen Gewerbekunden

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Gewerbekunden (Stand: 01.01.2022) für den stationären Handel und für unseren Onlineshop gesammelt als PDF zum Download:

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Allgemeine Verkaufsbedingungen der Andresen & Jochimsen GmbH & Co. KG für den Webshop für Unternehmer (§ 14 BGB)

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Webshopanbieter Andresen & Jochimsen GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

1.2 Abweichenden Bedingungen, insbesondere den Einkaufsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „Artikel dem Warenkorb zufügen“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der akzeptierten AGB für den Webshop für Unternehmer beim Stammkundenantrag erteilt.

2.2 Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden vom Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

3. Eigenschaften des Holzes

3.1 Holz und Holzverbundstoffe haben naturgegebene Eigenschaften. Abweichungen in der Ausdehnung und Farbe sowie produkttypische Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Kunde diese biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verarbeitung zu berücksichtigen.

3.2 Die Bandbreite von natürlichen Farbstrukturen und sonstigen Unterschieden gehört zu den produkttypischen Eigenschaften der Holzproduktarten und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen.

3.3 Die Hinweise auf den Produktblättern sind Vertragsbestandteil und vom Kunden zu beachten.

4. Lieferung, Warenverfügbarkeit

4.1 Vom Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Sofern für die jeweilige Ware im Online-Shop des Anbieters keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 5 Werktage.

4.2 Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden kein Stück des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

4.3 Sofern der Anbieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung) werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist unverzüglich zu erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Anbieters, wenn der Anbieter ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den Anbieter noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft, ist der Anbieter im Einzelfall zu Beschaffung nicht verpflichtet.

4.4 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 21 Tage betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

4.5 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege, mangelnde Selbstbelieferung oder Pandemien – einschließlich Covid-19 – sowie unmittelbare und mittelbare Auswirkungen durch gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Maßnahmen) angemessen um die für die Beseitigung der Hindernisse erforderliche Frist, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Anbieters eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Anbieter dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann vom Anbieter die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Anbieter nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten.

4.6 Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4.7 Der Versand der Ware erfolgt ab Lager des Anbieters. Das Versandrisiko trägt der Kunde.

4.8 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.

4.9 Der Anbieter liefert nur an Kunden, die eine Rechnungsadresse in Deutschland und eine Lieferadresse im Liefergebiet des Anbieters (A&J Liefergebiet) haben.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

5.2 Wir sind auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter zur Rücknahme der Ware berechtigt, nachdem er eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Sofern der Anbieter die Ware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

5.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Anbieter, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Anbieters. Bei Verarbeitung mit nicht dem Anbieter gehörender Ware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Anbieter gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Anbieter Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Anbieter Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Anbieters stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

5.5 Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Anbieter gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Anbieters, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Anbieters, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Anbieters an dem Miteigentum entspricht.

5.6 Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, ein Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehenden abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab, der Anbieter nimmt die Abtretung an. Ziff. 5.5 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

5.7 Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, ein Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes, von Grundstücksrechten des Schiffes, Schiffsbauwerks oder Luftfahrzeuges entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten und mit dem Rang vor dem Rest an den Anbieter ab, der die Abtretung annimmt. Ziff. 5.5 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

5.8 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziff. 5.5 bis 5.7 auf den Anbieter tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherheitsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

5.9 Der Anbieter ermächtigt den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gem. Ziff. 5.5 bis 5.7 abgetretenen Forderungen. Der Anbieter wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nachkommt. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen unter genauer Bezeichnung der von diesen erworbenen Gegenstände zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Anbieter ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

5.10 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde den Anbieter unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu informieren.

5.11 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug abgetretener Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

5.12 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so ist der Anbieter insoweit nach seiner Wahl zur Rückübertragung oder Freigabe verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

6. Preise und Versandkosten

6.1 Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. Versandkosten.

6.2 Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Ab einem Warenbestellwert von 299,99 EUR netto liefert der Anbieter an den Kunden versandkostenfrei.

6.3 Der Anbieter wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Rohmaterial oder Lohnkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen.

6.4 Steigerungen bei einer Kostenart (z. B. den Lohnkosten) dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen (z. B. den Kosten der Beschaffung von Rohmaterial) erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Anbieter die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

6.5 Der Anbieter wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach den Kunden ungünstigen Maßstäben Rechnung getragen werden Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

7. Zahlungsmodalitäten

7.1 Die Zahlung durch den Kunden erfolgt auf die im Rahmen des Bestellvorgangs vom Kunden gewählte Art und Weise.

7.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich unmittelbar mit Vertragsschluss und ohne Abzug fällig.

7.3 Eine Zahlungsverweigerung oder -rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel oder den Beanstandungsgrund bei Vertragsschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Anbieter den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer des Kunden benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden.

7.4 Eine Aufrechnung ist nur mit vom Anbieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

8. Sachmängelgewährleistung, Garantie

8.1 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Anbieter wie folgt:

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Anbieter zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.

8.2 Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der IHK am Sitz der Kunden beauftragten Sachverständigen erfolgte.

8.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Anbieter berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.

8.4 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Kunde den Anbieter möglichst unverzüglich zu informieren.

8.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

8.6 Wurde die bei Gefahrübergang an den Käufer verdeckt mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, trägt der Anbieter die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften Ware und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder neu gelieferten Sache ebenso wie die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen für Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung

9.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

9.2 Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

9.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.4 Die Einschränkungen der Ziff. 9.1 bis 9.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9.5 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit der Anbieter eine Garantie übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

10.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.

10.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: 01.01.2022

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